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! PREISVORTEIL , wenn Sie mieten statt kaufen
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Wir bieten Ihnen die kompletten Systeme für die Dauer Ihres Kurses
(mindestens 1 Monat) zu einem Mietpreis an.
Nach Ablauf des Kurses geben Sie uns die Systeme wieder zurück und mieten bei Bedarf neu.
Sollten Sie sich dann doch zum Kauf entschließen, haben Sie hier den Preisvorteil. Einen Teil des Mietpreises rechnen wir Ihnen beim Kauf an.
Vermietet werden:
Sinumerik 810, 820 Drehen; Sinumerik 810, 820 Fräsen; MAHO CNC 432T/V500 Drehen MAHO CNC
432/F700 Fräsen, MAHO CNC 532 Drehen und Fräsen, MAHO CNC 415 Fräsen, Heidenhain
TNC425/425/426/430, Deckel Dialog 3,4,11 und 12
PREISE UND BEDINGUNGEN MIETSOFTWARE
Leih- und Mietbedingungen
1. Termine
1.1 Die Mindestleihzeit für Software beträgt einen Monat.
1.2 Leihgegenstände, die Sander für den in der Bestellung genannten Zeitraum zur
Verfügung stellt, sind sofort nach Ablauf der Leihfrist unaufgefordert zurückzusenden.
1.3 Leihgegenstände, die für Testzwecke etc. geliefert wurden, sind bis spätestens
zu dem im Lieferschein genannten Termin bei Sander zurückzugeben.
1.4 Wird der Rückgabetermin ohne Einverständnis von Sander durch den Entleiher überschritten,
so erfolgt automatisch die Berechnung des Leihgegenstandes zu dem im Lieferschein genannten
Warenwert.
2. Behandlung des Leihgegenstandes durch den Entleiher
2.1 Der Entleiher ist verpflichtet:
- die Leihobjekte sachgemäß zu behandeln und in EDV-gerechter Umgebung aufzustellen
bzw. zu verwenden
- auftretende Mängel an den Leihgegenständen Sander unverzüglich anzuzeigen
- keine eingenen Eingriffe an den Geräten vorzunehmen
2.2 Das Original-Verpackungsmaterial ist aufzubewahren und bei der Rücksendung wieder
zu verwenden.
2.3 Der Entleiher darf den Leihgegenstand weder untervermieten noch zu dessen Gebrauch einem
Dritten überlassen. Er ist ohne schriftliche Zustimmung von Sander nicht befugt, den Gegenstand
außerhalb seines Betriebes aufzustellen oder zu benutzen.
2.4 Solange Sander Eingentumsrechte an dem Leihgegenstand hat, ist Sander oder dessen Bevollmächtigter
jederzeit berechtigt, sich von dem Vorhandensein und Zustand des Leihgegenstandes zu überzeugen.
3. Kosten der Leihe/Miete
3.1 Grundlage der Kostenberechnung für eine Nutzungsentschädigung ist eine zeitanteilige
Abnutzung der Geräte/Software in Verbindung mit einem Ver- waltungskostenzuschlag.
3.2 Die Nutzungsentschädigung wird für jede angefangene Woche erhoben. Dabei wird
als Datum der Warenausgang bzw. Wareneingang bei Sander zugrundegelegt.
3.3 Der Entleiher haftet für alle durch ihn oder das beauftragte Transportunternehmen
verursachten Schäden, wie Lackschäden, mechanische Veränderungen sowie für
alle Schäden durch falsche Handhabung oder den Verlust von Hard- und/oder Software. Bei
Rückgabe des Leihgegenstandes werden von Sander die Geräte überprüft und
gegebenenfalls auf Kosten des Entleihers instandgesetzt.
3.4 Bei Kauf des Leihgegenstandes wird der Preis zum Zeitpunkt der Lieferung unter Anrechnung
des Mietpreises (65%) zugrundegelegt.
4. Haftung
Eine Haftung von Seiten Sander beschränkt sich lediglich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Sander haftet nicht für Verlust von Daten oder für andere Schäden, die durch
Hardware- oder Softwarefehler entstehen. Sander haftet insbesondere auch nicht für Schäden,
die durch falsche Handhabung oder Verstoss gegen §2 dieser Bedingungen von Seiten des
Entleihers entstehen.
5. Sicherungsübereignung
Eine Sicherungsübereignung oder Veräußerung von Seiten des Entleihers an Dritte
ist nicht zulässig.
6. Transport
Der Entleiher übernimmt sämtliche anfallende Kosten für die Rücklieferung
an Sander. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten
des Entleihers.
7. Kopierschutz von Software
Der Entleiher verpflichtet sich, keine ihm leihweise zur Verfügung gestellte Software
in irgendeiner Form zu kopieren oder Veränderungen an solcher Software vorzunehmen. Das
jeweilige Copyright des Herstellers gilt unabhängig von dieser Vereinbarung.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
8.1 Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Unna. Erfüllungsort ist
Holzwickede.
8.2 Sämtliche durch Intervention entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten gehen zu Lasten des Entleihers.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird
die Wirksamkeit des Vertrages davon nicht berührt. Die unwirksame(n) Bestimmung(en) ist
(sind) dann in dem Sinne umzudeuten, daß der damit beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger
Weise erreicht wird.
Preise für Drehen oder Fräsen (nur Software)
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1 System 153,00 |
6 Systeme 598,00 |
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2 Systeme 255,00 |
7 Systeme 626,00 |
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3 Systeme 383,00 |
8 Systeme 715,00 |
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4 Systeme 449,00 |
9 Systeme 805,00 |
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5 Systeme 498,00 |
10 Systeme 818,00 |
Preise für Drehen oder Fräsen (mit Tastatur)
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1 System 168,00 |
6 Systeme 797,00 |
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2 Systeme 313,00 |
7 Systeme 894,00 |
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3 Systeme 450,00 |
8 Systeme 981,50 |
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4 Systeme 576,00 |
9 Systeme 1.061,00 |
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5 Systeme 692,00 |
10 Systeme 1.134,00 |
Zusätze zur Simulation CAD2CNC 80,00 /Platz
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer und pro Monat.
Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen
Preise ihre Gültigkeit.
Stand:1. Juni 2002
HARDWARE-VORAUSSETZUNGEN (mindestens)
Industrie-Standard PC mit 586´er Prozessor (ab 450 MHz Taktfrequenz,
WINDOWS
Betriebssystem (WIN 95,98,2000, NT, ME), 64 MB Hauptspeicher, bis zu 60 MB freier
Speicher auf der Festplatte, Diskettenlaufwerk, parallele Schnittstelle für den Drucker,
VGA-Grafikkarte und Monitor, PC-Tastatur und Maus